Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hundesalonleistungen
1.Allgemeines
Der Hundesalon Hund herum, Roth Diana, Roth Helmut GbR, Schulstraße 6, 92507 Nabburg, wird nachfolgend als Hundesalon Hund herum bezeichnet.
Zur vereinfachten Lesbarkeit der AGB wird nachfolgend die männliche Schreibweise für den/die Hundehalter/in verwendet.
Diese AGB gelten für alle Angebote und Verträge von Hundesalon Hund herum in Zusammenhang mit Pflegebehandlungen und Friseurdienstleistungen an Tieren. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur wenn diese in schriftlicher Form von Hundesalon Hund herum bestätigt wurden. Diese AGB gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung.
2.Leistungsbeschreibung
Alle Pflegebehandlungen an Hunden im Hundesalon Hund herum werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.
Die Gesunderhaltung des Tieres steht im Mittelpunkt so wie die Beachtung des Tierschutzes.
Hundesalon Hund herum behält sich das Recht vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Die Leistungsausführung liegt im Auftrag des Kunden und im pflichtgemäßen Ermessen von Hundesalon Hund herum.
Wir arbeiten nach Terminvereinbarung! Sollte der Kunde verhindert sein, bitten wir, den Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen, damit wir diesen Termin neu vergeben können.
Ansonsten wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben. Diese Gebühr ist sofort fällig und vor einer Neuvergabe eines Termins zu begleichen in bar oder per Banküberweisung.Bei einer Verspätung des Kunden über 30 Minuten hat Hundesalon Hund herum das Recht den Termin abzusagen. Die Ausfallgebühr in Höhe von 20,00 Euro ist auch hier fällig.
2. Preise/Bezahlung:
Die in der Preisliste ausgewiesenen Preise sind Richtwerte und gelten für regelmäßig gepflegte, filzfreie Hunde.
Der Leistungsumfang gemäß den Positionen der Preisliste wird vor Arbeitsbeginn vereinbart. Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich im Sinne der o.a. Qualitätsgrundsätze während der Durchführung ergeben, gelten als vereinbart, sofern sie Mehrkosten in Höhe von € 20,- nicht übersteigen.
Entstehende oder separat zu beauftragende Leistungen können sein, Entfilzen des Hundes und dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte, Parasitenbehandlung. Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes oder durch Störungen des Besitzers können als Mehraufwand in Rechnung gestellt werden.
Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus der Preisliste, diesen AGB und der Beauftragungsabsprache ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort bar fällig. Kartenzahlung, wie im Laden ausgewiesen, ist möglich.
Es gibt keine Pflege auf Rechnung.
3. Haftung:
Der Tierhalter versichert mit seiner Beauftragung, dass es mit dem zu betreuenden Hund bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.
Der Kunde versichert mit der Auftragserteilung, dass der Hund haftpflichtversichert ist und die Versicherung bei Behandlung des Hundes in einem Hundesalon für evtl. Schäden an Personen oder Sachen aufkommt.
Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird primär der betreuende Tierarzt eingeschaltet, sofern dieser auf dem Anmeldeformular angegeben wurde. Sollte dies nicht machbar sein, behält sich Hundesalon Hund herum vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen. Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann Hundesalon Hund herum nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung von Hundesalon Hund herum wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet Hundesalon Hund herum im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung. Diese sind umgehend nach Kenntnisnahme an Hundesalon Hund herum zu melden.
Hundesalon Hund herum haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird. Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist Hundesalon Hund herum zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatzvornahmen oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.
Bei großen und bissigen Hunden bitten wir den Besitzer/in um Anwesenheit während des Schneidens. Bei bissigen Hunden bitte ich um Verständnis, das der Maulkorb angelegt werden muss.
4.Gerichtstand
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Auftrag des Kunden geltend gemacht werden, ist ausschließlich das dem Firmensitz von Hundesalon Hund herum, nächstgelegene Gericht zuständig.